Rechtsgebiet

Fachanwalt für ERBRECHT:

 

darf sich nur bezeichnen, wer besondere theoretische und praktische Fähigkeiten und Kenntnisse gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachgewiesen und ein entsprechendes Zertifikat von dieser erhalten hat.

In den nächsten Jahren ist das Fachwissen des Fachanwalts für Erbrecht erforderlich, um die Vermögensnachfolge der so genannten Nachkriegsgeneration erfolgreich zu regeln.

Die meisten Erbfälle in Deutschland werden immer noch ohne Testament abgewickelt, meistens mit erheblichen, nicht bedachten Nachteilen.

Folgende Beispielsfälle seien kurz genannt:

Um all diese Nachteile zu vermeiden, werden individuelle Konzepte in einer Gesamtschau von zivil-, familien- und steuerrechtlichen Aspekten erarbeitet, die Niederschlag finden in einem zu Lebzeiten abgeschlossenen Übertragungsvertrag, einem gestalteten Testament, ob Einzel- oder Ehegattentestament oder Erbvertrag.

Zuletzt werden Patienten- und Betreuungsverfügungen auf der Grundlage der moralischen und ethischen Einstellung der Mandantschaft erstellt, so dass diese in sämtlichen Bereichen ein komplettes Regelungspaket an die Hand bekommt.

Dafür ist das Know how eines Fachanwalts für Erbrecht unerlässlich.

Aber auch bei denjenigen, die durch ein Testament in ihren Rechten beeinträchtigt worden sind, z.B. Pflichtteilsberechtigte, sorgt er für die erfolgreiche Durchsetzung ihrer Ansprüche, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.