Anwalt

Fachanwalt für Erbrecht

 

Tätigkeitsschwerpunkte:          

 

Nach dem Studium in Münster ließ er sich 1991 in seiner Geburts- und Heimatstadt Wuppertal als Rechtsanwalt nieder. Er war in mehreren renommierten Kanzleien als Partner tätig, bevor er in Wuppertal-Cronenberg seine eigene Kanzlei gründete.

 

Seit 1999 berät er als Fachanwalt für Arbeitsrecht Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der Durchsetzung ihrer Rechtsansprüche. Dabei wird großen Wert auf die Vermittlung zwischen den Parteien gelegt, um den Besonderheiten des Arbeitsverhältnisses gerecht zu werden.

 

Als einer der ersten Fachanwälte für Erbrecht in Wuppertal, Zuständigkeitsbezirk der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, erarbeitet er mit den Mandanten Konzepte, um die Übertragung der Vermögenswerte auf die Nachfolgegeneration, Angehörige oder Dritte optimal zu gewährleisten. Dabei wird unter Berücksichtigung der individuellen vermögensrechtlichen, familienrechtlichen und steuerrechtlichen Besonderheiten des Mandanten überprüft, ob bereits zu Lebzeiten die Übertragung von Vermögenswerten in Betracht kommt oder durch ein entsprechendes Testament oder einen Erbvertrag zu einem späteren Zeitpunkt. Am Ende des Mandats hat der Mandant auch unter Berücksichtigung von eigenen und fremden Versorgungsinteressen die für ihn und seine Situation beste Gesamtlösung.

 

Im Bereich des Familienrechts ist er bei der Durchführung der Scheidungsverfahren, der Durchsetzung von Unterhalts- und Zugewinnausgleichsansprüchen mit Kompetenz und menschlichem Geschick der Begleiter der Mandanten durch alle juristischen Fragestellungen.

 

Vermietern werden die rechtlichen Möglichkeiten aufgezeigt, Mietern erfolgreich zu kündigen und durch Räumungsklage die Herausgabe des Mietobjektes zu bewirken.

Den Mietern wird andererseits aufgezeigt, in welcher Art und Weise sie, ohne selbst vertragsbrüchig zu werden, ihre mietrechtlichen Ansprüche erfolgreich durchsetzen können.

 

Im Bereich des zivilen Baurechts sind insbesondere Fragen von tagtäglicher Relevanz, ob und in welcher Höhe der Architekt Honorarforderungen stellen kann, inwieweit er seine Arbeitsleistung ordnungsgemäß erbracht hat. Gegenüber bauausführenden Firmen und privaten Handwerksunternehmen verhilft er den Mandanten zur Durchsetzung ihrer Gewährleistungsrechte, wie z.B. auf Mängelbeseitigung etc.

 

Rechtsanwalt Marco Berges